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Der Gelbe Sack
Artikel aus "Hallo Franken" vom 15. Januar 2003
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Gelber Sack: Kommt er oder kommt er nicht?

Bürgerbegehren zur Einführung bei Landrat Glauber eingereicht

FORCHHEIM-LAND. Das Bürgerbegehren mit dem Ziel der Einführung des Gelben Sackes in Landkreis Forchheim wurde von den Initiatoren Bürgermeister Franz Josef Kraus, Bürgeremeister Reinhold Gügel und Oberbürgermeister Franz Stumpf bei Landrat Reinhardt Glauber eingereicht.

Landrat Reinhardt Glauber erklärte bei der Übergabe der Unterschriftslisten: "Es handelt sich um das erste Bürgerbegehren im Landkreis Forchheim auf kommunaler Ebene des Landkreises.

Das Bürgerbegehren hat die Wertstofferfassung im Landkreis Forchheim zum Gegenstand und damit eine Angelegenheit, die die gesamte Bevölkerung im Landkreis unmittelbar im alltäglichen Leben berührt."

Landrat Glauber begrüßt das Bürgerbegehren, das sich auf einen so bürgernahen Gegenstand bezieht. Solche Bürgerbegeheren und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene sind ein gutes Beispiel für gelebte Demokratie.

Der Kreistag hat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach seiner Einreichung zu entscheiden.

Der Bürgerentscheid ist innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit durchzuführen. Der Kreistag kann die Frist im Einvernehmen mit den Vertretern des Bürgerbegehrens um höchstens drei Monate verlängern.

Die Kosten des Bürgerentscheids trägt der Landkreis. Sie fließen in den Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft ein. Beim Bürgerentscheid ist das Bürgerbegehren erfolgreich, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für das Bürgerbegehren abgegeben werden und diese Mehrheit mindestens 10% der Stimmberechtigten beträgt.

Kreistag kann beschließen

Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Kreistag die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. Der Kreistag kann aber auch neben dem eingereichten Bürgerbegehren die Durchführung einens eigenen Bürgerentscheids beschließen.

Wichtig erschien Landrat Glauber ein vorsorglicher Hinweis zum zeitlichen Ablauf des Vollzugs eines möglicherweise erfolgreichen Bürgerentscheids. Dieser Hinweis beinhaltet aber keine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten des eingereichten Bürgerbegehrens.

Der Kreistag Forchheim hat in seiner Sitzung am 25. November 2002 beschlossen: "Das bisherige System der Wertstofferfassung im Landkreis Forchheim (Modell 1 der Sitzungsvorlage) wird grundsätzlich behalten, da ein grundlegender Änderungsbedarf nicht besteht."

Zum Zeitpunkt der Sitzung war die Einreichung eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel der Einführung des Gelben Sackes im Landkreis Forchheim angekündigt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten dies in der Beratung des Kreistages eingebracht.

Kommt es zum Bürgerentscheid, so hat er die Wirkung eines Beschlusses des Kreistages. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid ist unter Berücksichtigung der rechtlichen Bindungen des Landkreises im Wertstoffbereich zu vollziehen.

Die Abstimmungsvereinbarung zwischen der DSD AG und dem Landkreis Forchheim ist mit einer jährlichen Kündigungsfrist zum Ende des jeweils folgenden Kalenderjahres kündbar.

Die DSD AG und der Landkreis Forchheim müssen sich hinsichtlich des bestehenden oder des neu einzuführenden Sammelsystems für gebrauchte Verkaufsverpackung einigen.

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid, der die Einführung des Gelben Sackes im Landkreis Forchheim vorsieht, kann deshalb nicht sofort, sondern erst nach Einigung mit der DSD AG umgesetzt werden.

DSD AG-Vertrag bis 2004

Es erscheint Landrat Glauber sehr wichtig dies deutlich herauszustellen. Bei den Initiatoren des Bürgerbegehrens und besonders bei den Bürgern soll keine falsche Erwartungshaltung hinsichtlich des möglichen zeitlichen Ablaufs der Umsetzung ihrer Vorstellungen entstehen.

Nachdem die DSD AG für Leistungsverträge ab 2004 eine Laufzeit von drei Jahren vorsehen wird, wird dies bei künftig notwendig werdenden Verhandlungen über eine Änderung des Wertstofferfassungssystems im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids zu berücksichtigen sein.

Dies bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass eine Änderung des Systems erst nach Ablauf der Leistungsverträge für die Zeit ab 2007 möglich wäre.


Tja, man könnte wirklich zur Auffassung kommen, daß einige Leute Angst davor haben, daß die Bürger anders entscheiden könnten als der Kreistag. Oder warum will man, daß der Kreisrat im Sinne des Bürgerbegehrens beschließen solle?
Hier gibt es wieder den Scan des Artikels.

Das Spielchen geht weiter, die Grünen geben auch ihren Kommentar zum Gelben Sack ab. Ich stimme mit der Meinung des folgenden Artikels völlig überein.

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